Last updated: 02 Nov 2025
Schweiz: FATCA-Umstellung von Modell 2 auf Modell 1
Die Schweiz stellt FATCA von Modell 2 auf Modell 1 um. Künftig erfolgt der automatische, gegenseitige Informationsaustausch über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV); die USA liefern im Gegenzug Daten an die Schweiz. Die Umstellung ist politisch beschlossen und technisch/regulatorisch in Umsetzung – geplanter Start ab 2027.
Highlights (kurz)
Neues Abkommen (Model 1)
Schweiz & USA haben am 27.06.2024 das neue FATCA-Abkommen (Modell 1) unterzeichnet – mit gegenseitigem Austausch.
Unterzeichnet MoU/Transition
Vernehmlassung & Umsetzung
Bundesrat eröffnete am 07.03.2025 die Vernehmlassung; nationale Umsetzung läuft.
CH-Recht ESTV
Go-live (geplant)
Geplantes Inkrafttreten ab 01.01.2027 (frühestmöglich) nach Abschluss der Gesetzgebung und technischen Anbindung.
2027 AIA
Zeitplan & Meilensteine
Rückblick & Status
- 27.06.2024: Unterzeichnung Model-1-Abkommen Schweiz/USA in Bern.
- 07.03.2025: Bundesrat startet Vernehmlassung zur Umstellung.
- 14.06.2025: Ende Vernehmlassungsfrist; Auswertung & Gesetzgebung.
Abkommen Vernehmlassung
Ausblick
- Nationales Recht, ESTV-Schnittstellen & Testphase finalisieren.
- Geplantes Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 (Reporting dann via ESTV).
- Bank-intern: Prozesse, Datenmodelle & Verträge rechtzeitig angleichen.
IT/Reporting Compliance
Was ändert sich für Finanzinstitute?
Reporting-Pfad
Statt Direktmeldung an den IRS (Modell 2) erfolgt das FATCA-Reporting künftig an die ESTV, die die Daten an die USA übermittelt.
ESTV → USA Automatischer Austausch
Reziprozität & AIA-Anbindung
Die USA liefern korrespondierende Kontoinformationen an die Schweiz. Der Austausch ist automatisch & reziprok und verwaltungstechnisch an bestehende AIA-Prozesse angelehnt.
Reciprocal AIA
Prozesse & Daten
Due-Diligence bleibt bestehen (US-Indicia, TIN/GIIN, Dokumentation). Technisch sind XML/Transport, Fehler-Handling und Korrekturen an ESTV-Vorgaben auszurichten.
Due-Diligence XML
Governance & Zertifizierungen
Mit Model 1 werden gewisse Model-2-Spezifika (z. B. direkte IRS-Interaktionen) reduziert. Konkrete Zertifizierungs-/Bestätigungspflichten folgen der finalen Ausgestaltung (ESTV/IRS Leitfäden).
RO/Controls Policy
Checkliste: Übergang auf Modell 1
Strategie & Fachliches
- Impact-Analyse: Kunden-/Produktumfang, US-Indicia, TIN-Qualität, Datengaps.
- Policy-Update: FATCA-Governance, Rollen (RO/Compliance), Schnittstellen zu AIA/CRS.
- Kommunikation: Kunden-/Kontrahenten-Hinweise, Anpassungen in Formularen/AGB.
Technik & Betrieb
- Mapping auf ESTV-Schemata & Transportwege; Test mit Fehler-/Korrekturprozessen.
- Datenqualität: US-TIN-Vollständigkeit, GIIN-Validierung, Plausibilitätsregeln.
- Timeline-Planung: Parallelbetrieb, Stichtage, Dry-Runs 2026.
FAQ
Ab wann gilt Modell 1 in der Schweiz?
Nach aktuellem Fahrplan frühestens ab 01.01.2027, vorbehaltlich Abschluss der Gesetzgebung und technischen Umsetzung.
Melden Institute weiterhin an den IRS?
Nein. Unter Modell 1 geht die Meldung an die ESTV, die die Daten an die USA übermittelt. Direkte IRS-Einreichungen entfallen für das Jahres-Reporting.
Erhalten Institute Daten aus den USA?
Ja. Das neue Abkommen sieht einen reziproken, automatischen Austausch vor – die Schweiz erhält entsprechende Kontoinformationen aus den USA.
Bleibt die Due-Diligence (KYC/US-Indicia) bestehen?
Ja. Dokumentations- und Sorgfaltspflichten bleiben zentral; Details zu Reportingfeldern, Validierungen und Korrekturprozessen richten sich künftig nach ESTV-Vorgaben.