Sonderseite Schweiz — FATCA-Umstellung von Modell 2 auf Modell 1

Last updated: 02 Nov 2025

Schweiz: FATCA-Umstellung von Modell 2 auf Modell 1

Die Schweiz stellt FATCA von Modell 2 auf Modell 1 um. Künftig erfolgt der automatische, gegenseitige Informationsaustausch über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV); die USA liefern im Gegenzug Daten an die Schweiz. Die Umstellung ist politisch beschlossen und technisch/regulatorisch in Umsetzung – geplanter Start ab 2027.

Highlights (kurz)

Neues Abkommen (Model 1)

Schweiz & USA haben am 27.06.2024 das neue FATCA-Abkommen (Modell 1) unterzeichnet – mit gegenseitigem Austausch.

Unterzeichnet MoU/Transition

Vernehmlassung & Umsetzung

Bundesrat eröffnete am 07.03.2025 die Vernehmlassung; nationale Umsetzung läuft.

CH-Recht ESTV

Go-live (geplant)

Geplantes Inkrafttreten ab 01.01.2027 (frühestmöglich) nach Abschluss der Gesetzgebung und technischen Anbindung.

2027 AIA

Zeitplan & Meilensteine

Rückblick & Status

  • 27.06.2024: Unterzeichnung Model-1-Abkommen Schweiz/USA in Bern.
  • 07.03.2025: Bundesrat startet Vernehmlassung zur Umstellung.
  • 14.06.2025: Ende Vernehmlassungsfrist; Auswertung & Gesetzgebung.

Abkommen Vernehmlassung

Ausblick

  • Nationales Recht, ESTV-Schnittstellen & Testphase finalisieren.
  • Geplantes Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 (Reporting dann via ESTV).
  • Bank-intern: Prozesse, Datenmodelle & Verträge rechtzeitig angleichen.

IT/Reporting Compliance

Was ändert sich für Finanzinstitute?

Reporting-Pfad

Statt Direktmeldung an den IRS (Modell 2) erfolgt das FATCA-Reporting künftig an die ESTV, die die Daten an die USA übermittelt.

ESTV → USA Automatischer Austausch

Reziprozität & AIA-Anbindung

Die USA liefern korrespondierende Kontoinformationen an die Schweiz. Der Austausch ist automatisch & reziprok und verwaltungstechnisch an bestehende AIA-Prozesse angelehnt.

Reciprocal AIA

Prozesse & Daten

Due-Diligence bleibt bestehen (US-Indicia, TIN/GIIN, Dokumentation). Technisch sind XML/Transport, Fehler-Handling und Korrekturen an ESTV-Vorgaben auszurichten.

Due-Diligence XML

Governance & Zertifizierungen

Mit Model 1 werden gewisse Model-2-Spezifika (z. B. direkte IRS-Interaktionen) reduziert. Konkrete Zertifizierungs-/Bestätigungspflichten folgen der finalen Ausgestaltung (ESTV/IRS Leitfäden).

RO/Controls Policy

Checkliste: Übergang auf Modell 1

Strategie & Fachliches

  • Impact-Analyse: Kunden-/Produktumfang, US-Indicia, TIN-Qualität, Datengaps.
  • Policy-Update: FATCA-Governance, Rollen (RO/Compliance), Schnittstellen zu AIA/CRS.
  • Kommunikation: Kunden-/Kontrahenten-Hinweise, Anpassungen in Formularen/AGB.

Technik & Betrieb

  • Mapping auf ESTV-Schemata & Transportwege; Test mit Fehler-/Korrekturprozessen.
  • Datenqualität: US-TIN-Vollständigkeit, GIIN-Validierung, Plausibilitätsregeln.
  • Timeline-Planung: Parallelbetrieb, Stichtage, Dry-Runs 2026.

FAQ

Ab wann gilt Modell 1 in der Schweiz?

Nach aktuellem Fahrplan frühestens ab 01.01.2027, vorbehaltlich Abschluss der Gesetzgebung und technischen Umsetzung.

Melden Institute weiterhin an den IRS?

Nein. Unter Modell 1 geht die Meldung an die ESTV, die die Daten an die USA übermittelt. Direkte IRS-Einreichungen entfallen für das Jahres-Reporting.

Erhalten Institute Daten aus den USA?

Ja. Das neue Abkommen sieht einen reziproken, automatischen Austausch vor – die Schweiz erhält entsprechende Kontoinformationen aus den USA.

Bleibt die Due-Diligence (KYC/US-Indicia) bestehen?

Ja. Dokumentations- und Sorgfaltspflichten bleiben zentral; Details zu Reportingfeldern, Validierungen und Korrekturprozessen richten sich künftig nach ESTV-Vorgaben.

Hinweis: Konkrete technische Spezifikationen (XML/Transport), Validierungen und Zertifizierungs-/Bestätigungspflichten werden mit der finalen Schweizer Umsetzung (ESTV) und den US-Leitlinien fixiert. Bitte prüfen Sie laufend die verlinkten Originalquellen.